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Das giebelständige Wohnhaus ist Teil der Bebauung des Angers. Der konstruktive, symmetrische Fachwerkverband mit Mannfiguren an den Eckständern erlaubt eine Datierung in die letzten Jahre des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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