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Das heute mit Eternitplatten behängte Gebäude gehört mit einer Bauzeit um 1590 zu der ältesten erhaltenen Bausubstanz des Ortes. Der Anbau an der rechten Seite wurde im 19. Jh. erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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