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Das Fachwerkwohnhaus mit den ausgeprägten Schmuckformen grenzt direkt an das Gebäude Lange Straße 10. Die Schwelle und Streben der repräsentativen Traufseite werden durch floralen Flachschnitzdekor besonders hervorgehoben. Das Haus ist auf Grund der Fachwerkkonfiguration und der Schmuckformen in die zweite Hälfte des 18. Jhs. einzuordnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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