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In der dichten Zeilenbebauung der Rosengasse erhebt sich das inschriftlich in das Jahr 1777 datierte Wohnhaus einer Hofanlage in zwei Geschossen mit einem markanten Fachwerkverband: an den Eckständern beider Geschosse befinden sich Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln und zum Teil geschweiften Fußstreben. Teile der Wirtschaftsgebäude sind ebenfalls aus dem 18. Jh. erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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