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Ins Jahr 1681 datiertes Wohnhaus in der dichten Zeilenbebauung der Werragasse mit einer hohen Tordurchfahrt, die den hinteren Bereich des Grundstückes mit den dortigen Wirtschaftsgebäuden erschließt. Hervorzuheben sind die reichen Schnitzereien mit vegetabilem Dekor an nahezu allen Hölzern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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