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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen mit hervorgehobenem Fachwerkgefüge aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern des Obergeschosses, dazwischen an den Bundständern konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. Das Fachwerkgefüge mit den abknickenden Fußstreben lässt eine Datierung in die zweite Hälfte des 18. Jhs. zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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