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Die Gesamtanlage des Dorfes Abterode umschließt die enge Bebauung rund um die ehemalige Abteikirche mit dem teilweise erhaltenen Anger als ehemaligen Ortskern. Der Kirchberg erhebt sich inselartig, am abschüssigen Terrain sind Teile der ursprünglichen Stützmauer erhalten.
Als zweiter Schwerpunkt der Gesamtanlage wird die Bebauung des Steinweges mit den repräsentativen, traufständigen Wohn- und Geschäftshäusern ausgewiesen. Im Hinter- und Vorderweg findet sich eine lockere Abfolge kleinmaßstäblicher Wohnhäuser und stattlicher Hofanlagen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |