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Der jüdische Friedhof von Abterode wurde bereits zum Ende des 17. Jhs. belegt und ist heute der größte seiner Art im Werra-Meißner-Kreis.
Erhalten sind insgesamt 494 Grabstellen, von denen 490 mit Grabsteinen bestückt sind. Die ältesten zeigen einen barocken Formenapparat; der Hauptanteil der Grabsteine stammt aus dem 19. Jh. mit entsprechend schlichterer Durchbildung. Durch die einheitliche Höhe und Gestaltung der Grabsteine vermittelt der Abteroder Judenfriedhof einen geschlossenen Gesamteindruck.
Er ist somit aus religionsgeschichtlichen und künstlerischen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |