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Traufständiges Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 17. Jhs. in konstruktivem Fachwerkverband mit 3/4-Streben und Brustriegeln an Eck- und Bundständern in beiden Geschossen. Daneben ehemals Wirtschaftsgebäude in ähnlicher Fachwerkkonfiguration. Der Bau markiert den Beginn der Bebauung des Kirchberges in zeittypischem Fachwerk. Somit ist er aus ortsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |