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Dreiseitige Hofanlage mit einem Wohnhaus in repräsentativer Fachwerkkonfiguration mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern. Besonders markant sind die zusätzlichen Fußstreben im Brüstungsbereich. Scheune in Ständerkonstruktion mit Mansarddach, gegenüber dem Wohnhaus kleines Wirtschaftsgebäude in Backsteinmauerwerk. Als ortsbildprägender Auftakt der Zeilenbebauung des Hinterweges ist die Hofanlage aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |