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Das Wohnhaus ist um 1800 aus einer Ständerkonstruktion, wohl einem Wirtschaftsgebäude, entstanden. Im linken Teil des Gebäudes verfestigen verzapfte Streben die Fachwerkkonstruktion. Im rechten Teil des Gebäudes ist der ursprüngliche Zustand mit hoher Einfahrt erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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