Steinweg o. Nr. - alter Friedhof
Steinweg o. Nr. - Kirchenruine
Steinweg o. Nr. - Kirchenruine
Steinweg o. Nr. - Kirchenruine
Steinweg o. Nr. - alter Friedhof
Steinweg o. Nr. - alter Friedhof
Steinweg o. Nr. - alter Friedhof
Steinweg o. Nr. - Kirchenruine Blick aus dem Chor zum Turm
Steinweg o. Nr. - Kirchenruine
Steinweg o. Nr. - Kirchenruine alte Linde auf dem alten Kirchhof
Steinweg o. Nr. - alter Friedhof
Steinweg o. Nr. - Kirchenruine
Steinweg o. Nr. - alter Friedhof
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Steinweg o. Nr. - Kirchenruine
Steinweg o. Nr. - Kirchenruine Blick zum Chor
Steinweg o. Nr. - alter Friedhof
Steinweg o. Nr. - alter Friedhof
Steinweg o. Nr. - Kirchenruine Chorgewölbe
Steinweg o. Nr. - alter Friedhof
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Werra-Meißner-Kreis
Meißner
Abterode
  • Oberkirche
Kirchenruine
Flur: 4
Flurstück: 184/1

Die Sachgesamtheit der außerhalb der Ortslage befindlichen Kirchenruine umfasst neben den Gebäuderesten zahlreiche Grabsteine sowie Teile der alten Ummauerung. Die ehemalige Kirche, die in wehrhafter Baugestalt auf einem Hügel errichtet wurde, datiert im Kern aus dem 14. Jh. Die später entstandenen Maßwerkfenster des Langhauses datieren aus dem Jahr 1523. Die Kirche wurde bis auf die heute erhaltenen Reste im Jahr 1809 zerstört.

Das gegenwärtige Erscheinungsbild zeigt einen ruinösen Baukörper, bestehend aus einem einschiffigen Langhaus, das von einem Westturm abgeschlossen wird. Im Osten wurde vermutlich im 15. Jh. ein größer dimensionierter Rechteckchor angefügt. Dort sind die Kreuzrippengewölbe in zwei Jochen vor der Zerstörung bewahrt geblieben. Ein spitzbogiger Triumphbogen öffnet den Chorraum, in dessen Inneren sich eine Altarmensa sowie eine Sakramentsnische befindet. Die Wände des Langhauses und des Chores werden von Spitzbogenfenstern durchbrochen, die im 16. Jh. erweitert wurden und zum Teil Fischblasenmaßwerk erhielten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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