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Traufständiges Wohnhaus, um 1750 erbaut. Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an Eck- und Bundständern im Obergeschoss mit zum Teil geschweiften Fußstreben. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Taustab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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