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Um 1730 erbauter, giebelständiger Streckhof in zwei Geschossen über hohem Sandsteinsockel. Die Fachwerkkonstruktion wird von 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln versteift. Besonders wuchtig sind die Streben der Eckständer ausgebildet, die von eingelegten Rosetten verziert werden. Den Abschluss der Gebäudegruppe bildet eine Scheune aus dem Jahr 1819.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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