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Großzügig dimensionierte hakenförmige Hofanlage: Fachwerkwohnhaus um 1780 in zwei Geschossen über hohem Sockel, Mannfiguren an den Eck-und Bundständern, im vorderen Bereich jüngere 3/4-Streben. Angeschlossen ist ein Stall-Scheune-Trakt, davon rechtwinklig abknickend Scheune in Ständerkonstruktion mit hoher Durchfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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