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Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage, um 1750 zu datieren, in zwei Geschossen mit repräsentativer Giebelseite: dort Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an Eck- und Bundständern. Im Giebel Verstrebung eines liegenden Dachstuhls. Wirtschaftsgebäude aus der Erbauungszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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