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Zweigeschossiges Pfarrhaus über hohem Sandsteinsockel in Backsteinmauerwerk, zu Ende des 19. Jhs. erbaut. Das Gebäude erscheint in einem zeittypischen, wenig gegliederten Erscheinungsbild, das nur durch die zinnenbekrönten Risalite aufgelockert wird. Da die Art des gewählten Mauerverbandes nur geringen gestalterischen Spielraum bietet, sind die geschosstrennenden Gesimse nur andeutungsweise ausgeprägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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