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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel mit ausgeprägt dichter Fachwerkkonfiguration an der repräsentativen Traufseite: dort Mannfiguren mit weit ausschwingenden Fußstreben. Da der Fachwerkverband eine Datierung um 1780 zulässt, ist das Haus Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen. (g)
Vierbacher Straße 68/70 Flur 16, Flurstück 38/5, 38/4
Um 1800 entstandenes Fachwerkwohnhaus mit kräftigem Geschossüberstand über aufgewölbter Schwelle und lebhafter Fachwerkkonfiguration, bestehend aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eck- und Bundständern aus der Erbauungszeit. Die erhaltene Bausubstanz rechtfertigt eine Einordnung als Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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