Schwalbenthal - Scheune -
Schwalbenthal Stahlstich 19. Jh.
Schwalbenthal - Kendell-Brunnen -
Schwalbenthal
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Werra-Meißner-Kreis
Meißner
Vockerode
  • Schwalbenthal 1
  • Schwalbenthal
Haus Schwalbenthal mit Gartenterrasse und Keudellbrunnen
Flur: 21
Flurstück: 11/5, 18/2, 89/12

Am Osthang des Hohen Meißners oberhalb von Vockerode im Bereich der ehemaligen, zu Beginn des 20. Jahrhunderts nach Bergrutschen aufgegebenen Bergarbeitersiedlung Schwalbenthal, die ehemals mehr als zehn Häuser umfasste.

Das ehemalige Bergamtsgebäude, das auch als Wohnhaus des landesherrlichen Bergbauinspektors diente, wurde im 18. Jahrhundert errichtet. Der Kernbau besteht aus einem ehemals hohen Sandsteinsockelgeschoss. Darüber erhebt sich der zweigeschossige verputzte Fachwerkbau, der mit einem Krüppelwalmdach abgeschlossen wird. Die Erschließung erfolgt über eine Freitreppe. Im Zuge der touristischen Nutzung wurde um 1900 nach Norden ein Anbau angefügt, der im Sockelgeschoss Wagenremisen aufnahm. Die Obergeschosse dienten der Gastronomie und als Fremdenzimmer mit vorgelagerter Loggia. Nördlich vom Haus erhebt sich ein Witrschaftsgebäude in Fachwerkkonstruktion. Östlich ist die Aussichtsterrasse der Gaststätte vorgelagert (heute durch die Straße vom Haus getrennt). Sie ist durch geschnittene Lindenbäume verschattet. Südlich vom Haus Schwalbenthal grenz eine Freifläche mit dem Keudell-Brunnen (auch Frau-Holle-Brunnen) aus dem frühen 20. Jahrhundert an.

Das Haus Schwalbenthal mit Nebengebäude, Gartenterrasse und Keudell-Brunnen ist als Zeugnis des Bergbaus und der frühen touristischen Erschließung am Meißner aus orts-, bergbau- und tourismusgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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