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Hofanlage aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. als ortsbildprägender Beginn des Straßenzuges. Das Wohnhaus ist in konstruktivem Fachwerkverband mit 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern über zwei Geschossen errichtet. Die Gebäudegruppe repräsentiert ein reiches Gehöft aus der Erbauungszeit und ist daher aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |