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Ortsbildprägendes Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 17. Jhs. mit repräsentativer Formgebung, die sowohl in der Wahl des Fachwerkverbandes als auch der Schmuckformen ersichtlich wird. Besonders markant sind die Mannfiguren mit überkreuzenden Kopf- und Fußstreben an den Eck- und Bundständern des Obergeschosses und die reiche Profilierung des Geschossüberstandes. Trotz erheblicher baulicher Veränderungen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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