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Wohnhaus einer Hofanlage mit traufseitiger Schaufassade, die von kräftigen Mannfiguren mit geschweiften Fußstreben bestimmt wird. Hinzu kommen profilierte Balkenköpfe mit dazwischen gefügten Füllhölzern und Flachschnitzdekor. Als Teil des nahezu lückenlos mit historischen Fachwerkhäusern bestandenen Straßenzuges der Kirchstraße ist das Gebäude Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |