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Stattliches Wohnhaus im Zuge der Kirchstraße, das sich ebenso wie die benachbarten Häuser durch die ausgezeichnete Fachwerkgestaltung in das Gesamtbild der sich aneinander reihenden großen Hofanlagen einfügt. Die dichte Fachwerkkonfiguration aus Mannfiguren und konvergierenden Fußstreben weist auf ein Baudatum um 1780. Erhalten sind Reste der alten Ummauerung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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