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Ortsbildprägende dreiseitige Hofanlage an der Kreuzung zur Kirchstraße mit einem um 1780 erbauten Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem Sandsteinsockel, dessen Erscheinungsbild durch die kräftigen Mannfiguren in beiden Geschossen bestimmt wird. Dem Wohnhaus gegenüber erhebt sich ein Altenteiler aus der Erbauungszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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