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Imposante, dreiseitig umbaute Hofanlage mit einem Wohnhaus, dessen einfacher Fachwerkverband eine Datierung um 1800 zulässt. Gegenüber befindet sich ein wenig älterer, kleinmaßstäblicher Altenteiler mit Mannfiguren, deren Fußstreben leicht abknicken. Die Parzelle wird von einer Scheune in Ständerkonstruktion, wohl zusammen mit dem Wohnhaus erbaut, abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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