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Bedeutende Hofanlage mit großen Wirtschaftsgebäuden, die sich bis zur Chattenloher Straße erstrecken. Das 1753 datierte Wohnhaus drückt durch die repräsentative Baugestalt die hohe soziale Stellung des Hofbesitzers innerhalb der Dorfgemeinschaft aus. Besonders erwähnenswert sind die Mannfiguren sowie die Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes. Die Wirtschaftsgebäude sind teilweise in Backsteinmauerwerk ausgeführt und steigen wegen des stark abschüssigen Geländes über hohen Sandsteinsockeln
auf. Dort Kellergewölbe mit inschriftlicher Datierung in das Jahr 1792.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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