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Ehemalige Gerichtsstätte außerhalb des Dorfes in nördlicher Richtung an der Kreuzung zur Landesstraße 3241. Der annähernd kreisrunde Platz ist durch den Baumbestand sowie die erhöhte Lage von dem umgebenden Terrain abgehoben. Hier befand sich das Gericht des Amtes Bilstein, dessen Ausübung nach dem Erlöschen der gleichnamigen Linie zu Beginn des 14. Jhs. an die hessischen Landgrafen überging.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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