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Die Straßenführung abschließendes Wohnhaus einer Hofanlage mit traufseitig ausgebildeter Schaufassade. Dort setzen die Mannfiguren im Obergeschoss sowie das Leitermotiv im Brüstungsbereich einen sichtbaren Akzent. Das im letzten Drittel des 18. Jhs. errichtete Haus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und ortsbildprägenden Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |