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Völlig verputzter Streckhof über hohem Sandsteinsockel auf quer gelagertem Grundriss. Der Geschossüberstand an der Traufseite und die Anordnung der Fenster lassen auf eine Fachwerkkonstruktion aus dem 18. Jh. schließen. Erhalten sind Teile der ursprünglichen Hofeinfassung sowie die Torpfosten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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