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Ortsbildprägende Hofanlage aus dem zweiten Drittel des 18. Jhs. am Beginn des Straßenzuges mit markantem Krüppelwalmdach, Wohnhaus mit dichter Fachwerkkonfiguration im Obergeschoss, bestehend aus gebogenen 3/4-Streben und dicht stehender Stiele im Brüstungsbereich. Scheune in Ständerkonstruktion aus gleicher Bauzeit, gegenüber dem Wohnhaus weitere Wirtschaftsgebäude in Massivbauweise.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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