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Groß dimensioniertes Herrenhaus einer Hofanlage aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. Die Fassade ist in sieben Achsen erschlossen und wird von einem mittig eingeschnittenen Zwerchhaus ausgerichtet. Der Eingang wird von einer repräsentativen Freitreppe erschlossen. Ehem. Wirtschaftsgebäude in Ständerkonstruktion, unterkellert. Neben ihrer geschichtlichen Bedeutung ist die Hofanlage als akzentsetzender Beginn der Walrodstraße aus städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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