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Ortsbildprägende, sehr gut erhaltene Hofanlage, die 1771 datiert ist. Wohnhaus in zwei Geschossen mit umlaufendem Geschossüberstand in zeittypischer Fachwerkkonstruktion, dem im hinteren Teil ein erhaltenes Backhaus angeschlossen ist. Die für das Anwesen eines Fuhrmannes typische unterkellerte Scheune im hinteren Teil des Hofes datiert aus dem Jahr 1769. Dem Wohnhaus gegenüber befinden sich weitere Wirtschaftsgebäude aus der Erbauungszeit in sehr gutem Erhaltungszustand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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