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Im Jahr 1908 fertig gestelltes Schulhaus mit ortsbildprägendem Charakter im Dorfkern in der Nähe der Kirche. Über dem verputzten Erdgeschoss erhebt sich über einem angedeuteten Geschossüberstand das Obergeschoss in konstruktivem Fachwerkverband. Das Schulhaus ist auf Grund seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |