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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel aus der Mitte des 18. Jhs. mit repräsentativen Schmuckformen, die den Stand des ehemaligen Besitzers in der hierarchischen Dorfstruktur anzeigen. Hervorzuheben sind die kräftigen Mannfiguren mit gebogenen Hölzern sowie die friesartige Reihung der Fußstreben im Brüstungsbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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