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Von dem ehemals boyneburgischen Gut Harmuthshausen sind 1971 die Fundamente einer kleinen Kapelle zu Tage getreten; eine bescheidene Anlage über rechteckigem Grundriss mit einer ursprünglich halbkreisförmigen, eingezogenen Apsis, die später durch einen rechteckigen Chor ersetzt wurde. Damit verbunden war der Neubau eines seitenschiffartigen Nebenraumes an der Nordseite. Neben den Fundamenten der Kapelle wurden darüber hinaus zwei Grabsteine sowie das Klappvisier eines Helmes aus dem 14. Jh. geborgen. Von dem boyneburgischen Gut ist keine weitere bauliche Substanz erhalten, denn schon 1618 wird die Gegend als wüst bezeichnet. Das Wohnhaus des heutigen Gutes zeigt eine klare Fachwerkkonfiguration im Untergeschoss aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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