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Zweigeschossiges Wohnhaus aus dem Jahr 1695 mit einer traufseitig ausgebildeten Schaufassade: dort Flachschnitzdekor an den Mannfiguren der Eckständer sowie Fußstreben im Brüstungsbereich. An der Giebelseite im Untergeschoss dicht stehende Stiele. Als erhaltenes Wohnhaus einer Hofanlage in diesem Teil des Straßenzuges ist das Gebäude aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |