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Das giebelständige Wohnhaus erhebt sich an ortsbildprägender Stelle in unmittelbarer Nachbarschaft zum Anger in zwei Geschossen. Das Fachwerkgefüge des Obergeschosses zeigt einen Verband aus der zweiten Hälfte des 17. Jhs. mit leicht gebogenen 3/4-Streben an den Eckständern. Im Bereich des Geschossüberstandes eingelegtes Zopfband und gepfeiltes Seilband.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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