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In der Gruppe der stattlichen Hofanlagen in diesem Bereich des Straßenzuges erhebt sich das ins Jahr 1820 datierte Wohnhaus in einer klar gegliederten, dichten Fachwerkkonfiguration: die kräftigen Eck- und Bundständerwerden durch 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln verfestigt, dazwischen umläuft ein Leitermotiv den Brüstungsbereich beider Geschosse. An den Eckständern Rankenornamente in Flachschnitzdekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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