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Traufständiges Wohnhaus über einem hohen Sockel mit markanter zweiläufiger Freitreppe. Der konstruktive Fachwerkverband mit gegenläufigen Stockwerkstreben und der geringe Geschossüberstand weisen auf eine Erbauungszeit in die Mitte des 19. Jhs. In der Blickachse der Weiten Gasse gelegen, ist das Gebäude von ortsbildprägender Bedeutung. (s)
Kreuzung der Straßen Am Harschenberg, Am Teich, Am Gau und Rendaer Straße. Flur 4, Flurstück 215/2
Als eine erhaltene dörfliche Gemeinschaftsinstitution ist das Backhaus aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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