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Der Dorfanger Grandenborns ist einer der besten, in ursprünglicher Form erhaltenen Anlagen dieser Art im Kreisgebiet. Der Dorfplatz besteht aus einer ca. 1,50 m hohen Anschüttung, die von einer halbkreisförmig angeordneten Ummauerung eingefasst wird. Als Bepflanzung dienen vier etwa 150-200 Jahre alte Linden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |