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Aus Rittmannshausen transloziertes Wohnhaus aus dem Ende des 17. Jhs. mit streng gegliedertem, niedersächsisch beeinflusstem Fachwerkgefüge, lediglich die Mannfiguren an den Eckständern beleben die Fachwerkkonfiguration. Die Unterkante der Schwelle wird durch eine geteilte Fase profiliert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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