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Groß dimensionierte hakenförmige Hofanlage aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. mit einem giebelständigen stattlichen Wohnhaus in streng gegliederter Fachwerkkonstruktion mit 3/4-Streben und Brust- und Sturzriegeln an den Eck- und Bundständern des Obergeschosses; im Untergeschoss gegenläufige Stockwerkstreben. Das Wirtschaftsgebäude erhebt sich über einem massiven Sockel aus Backsteinmauerwerk in konstruktivem Fachwerkraster. Die ursprüngliche Hofpflasterung ist zum Teil erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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