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Die Gesamtanlage des Ortes Netra umschließt insgesamt drei Schwerpunkte. Am westlichen Rand der historischen Bebauung befindet sich mit dem Schloss und der Kirche der ursprüngliche Ortskern mit einer typisch kleinmaßstäblichen Bebauung, die sich eng um die Kirche legt.
Entlang der Rimbachstraße erstreckt sich in östlicher Richtung eine Staffel
stattlicher Hofanlagen mit repräsentativen Wohnhäusern, die zusammen mit den Wirtschaftsgebäuden die Grundstücke hakenförmig erschließen. Im Bereich der Unter- und Obergasse rindet sich im Gegensatz dazu die dichte Bebauung kleinbäuerlicher Anwesen, die mit Tagelöhnerhäusern durchsetzt ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |