Judenfriedhof
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Werra-Meißner-Kreis
Ringgau
Netra
  • Unter der Steinmilze
Jüdischer Friedhof
Flur: 16
Flurstück: 116

Der Friedhof der jüdischen Gemeinde Netra wurde in der Mitte des 19. Jhs. nordwestlich der Straße Netra-Grandenborn als Nachfolgeanlage des Friedhofes in der Nähe des Schulkopfes angelegt. Der älteste Grabstein datiert aus dem Jahr 1855, die jüngste Belegung aus dem Jahr 1938.

Die insgesamt 91 erhaltenen Grabsteine sind in zwei langen, parallel verlaufenden Reihen angeordnet. Besonders interessant ist die Verwendung verschiedener grabmaltypologischer Varianten, die das Selbstverständnis und den Anspruch der zu dieser Zeit im Deutschen Reich lebenden jüdischen Bevölkerung widerspiegelt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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