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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen aus der ersten Hälfte des 17. Jhs. mit rückwärtigem Anbau aus dem 18. Jh. Fachwerkkonfiguration in konstruktivem Gefüge mit 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern, an der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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