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Traufständiger Gasthof an ortsbildprägender Straßenkreuzung in stattlicher Größe mit repräsentativem Fachwerkgefüge aus dem letzten Drittel des 18. Jhs. Die Fachwerkkonfiguration wird besonders durch die an Eck- und Bundständern befindlichen K-Streben betont, die Unterkante der Schwelle wird durch eine geteilte Fase profiliert. An den Füllhölzern Reste von Flachschnitzdekor. Als oberer Abschluss dient ein abgewalmtes Mansarddach mit eingestelltem Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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