Kirchstraße 2 - Kirche - Epitaph Anna Catharina v. Boyneburg -
Kirchstraße 2 - Kirche - Mitteltafel eines got. Flügelaltars -
Kirchstraße 2 - Kirche - Chor -
Kirchstraße 2 - Kirche - Innenraum -
Kirchstraße 2 - Kirche - Figur eines got. Flügelaltars -
Kirchstraße 2 - Kirche - Figur eines got. Flügelaltars -
Kirchstraße 2 - Kirche - Kreuzgruppe -
Kirchstraße 2 - Kirche - Reliquienbüste -
Kirchstraße 2 - Kirche - Reliquienbüste -
Kirchstraße 2 - Kirche
Kirchstraße 2 - Kirche - Innenraum -
Kirchstraße 2 - Kirche - Taufstein -
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Werra-Meißner-Kreis
Ringgau
Netra
  • Kirchstraße 2
Ev. Kirche
Flur: 2
Flurstück: 30

Die evangelische Pfarrkirche prägt mit ihrem markanten Turmhelm die Silhouette des Ortes Netra. Der um 1400 errichtete massive Turmcorpus wird von einem oktogonalen Pyramidendach geschlossen, dessen Diagonalseiten von kleinen Wichhäuschen besetzt werden. Das nach den Plänen A. J. Spangenbergs angesetzte Schiff in klassizistischem Formenkanon tritt neben dem überragenden Turm in den Hintergrund. Erst im Innenraum wird die gestalterische Qualität des Saales mit seinem hohen, von großzügig eingefügten Fenstern belichteten Inneren augenscheinlich. Diesen weiten Raumeindruck unterstreichen besonders die dünnen Stützen, zwischen die die Einporenbrüstungen verspannt sind.

Im spätgotischen Chor, der von einem Rautengewölbe überspannt wird, befindet sich das Fragment eines um 1500 entstandenen Schnitzaltars. Erhalten ist eine vielfigurige Beweinung, die in Aufbau und Figurenbildung an den Altar in Lüderbach erinnert. Darüber hinaus sind zwei Ursulabüsten, ein heiliger Christophorus sowie eine nicht identifizierbare Heiligenfigur erhalten. Auf dem Altar befindet sich eine dreifigurige Kreuzigungsgruppe, an der Nordwand des Chores erhebt sich ein farbig gefasstes Steinepitaph der Anna Katharina von Boyneburg (†1600). Als weitere Ausstattungsstücke sind die Kanzel aus dem Jahr 1507 sowie die um 1730 erbaute Orgel erwähnenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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