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Um 1680 erbautes giebelständiges Wohnhaus mit erhaltenem Fachwerkverband im Obergeschoss. Im Bereich des Geschossüberstandes an der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab, am giebelseitigen Geschossüberstand geteilte Abfasung. Streben und Eckständer sind mit reichem Flachschnitzdekor überzogen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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