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Am Beginn des Straßenzuges um 1750 errichtetes giebelständiges Wohnhaus in konstruktivem Gefüge mit gebogenen 3/4-Streben an den Eckständern, dazwischen Reihung von konvergierenden Fußstreben. An der Unterkante der Schwelle geteilte Fase, an den giebelseitigen Füllhölzern Flachschnitzereien mit Schmetterlingsmotiven.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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