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Als Teil der repräsentativen Bebauung zeigt dieses in der Mitte des 18. Jhs. errichtete Wohnhaus eine aufwendige Fachwerkkonfiguration, im wesentlichen bestehend aus Mannfiguren an den Eckständern mit gebogenen Fußstreben, dazwischen konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. An der Giebelseite Andreaskreuz. Im Erdgeschoss angedeutetes Leitermotiv. An der Schwellenunterkante geteilte Fase mit Herzmotiv.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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